CZV

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Zahlreiche Lenker/innen von Fahrzeugen der Kat. C/C1 und D/D1 bilden sich schon lange regelmässig weiter.

Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.

Fünf Tage in fünf Jahren

Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der ASA anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden. Sollten in der laufenden Periode mehr als 5 Tage absolviert worden sein, können diese nicht in die nächste Weiterbildungsperiode übertragen werden.

Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen. Unsere Kurse sind für die Anrechnung der Weiterbildung anerkannt.